brandschutz-beauftragter
Gerade kleinere Unternehmen haben oft nicht die Kapazitäten, einen Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten auszubilden. Oder aber das Brandrisiko ist so gering, dass beispielsweise ein vierteljährlicher Kontrollgang durchs Unternehmen reichen würde, um die Gefahr zu minimieren – und sich ein interner Brandschutzbeauftragter schlicht nicht rechnet. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, die Leistung bei externen Brandschutzbeauftragten in NRW einzukaufen.
Als externer Brandschutzbeauftragter in Hamm und NRW kann ich die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten selbstverständlich vollumfänglich für Sie übernehmen – und leiste darüber hinaus einen Mehrwert. Denn wir verfügen über ein hochaktuelles Wissen, das die neusten Entwicklungen, Anforderungen und Vorschriften an Brandschutzbeauftragte mitberücksichtigt. Zusätzlicher Pluspunkt sind die weitreichenden Erfahrungen, die die Fa. Brandschutz Müller im Bereich der Risikobewertung durch die Sachversicherer mitbringt.
So können bereits im Vorfeld mögliche Begehungen vor Ort ideal vorbereitet werden. In der Folge bleiben mögliche Nachbesserungen auf ein Minimum begrenzt, so dass die Forderungen der Versicherer in der Regel sehr schnell umsetzbar sind.
Bitte füllen Sie das Formular aus, wir melden uns in Kürze!
Prüfen der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
Kontrollieren der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. auf Aktualität
Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
Unterstützen der Führungskräfte bei der Erstellung der regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
Aktualisieren der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne usw.
Aus- und Fortbildung der Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
Erstellen einer Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
Stellen einer Brandwache
Zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens erstellen wir Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot – nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Ich arbeiten seit über sieben Jahren als externer Brandschutzbeauftragter in Hamm und NRW.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Benennung von Brandschutzbeauftragten gibt es für Betreiber von bestimmten Sonderbauten. Geregelt ist das in den Bauordnungen, Verkaufsstättenverordnungen und Industriebaurichtlinien der Länder. Den meisten Unternehmen ist es jedoch freigestellt, ob sie einen Brandschutzbeauftragten benennen oder nicht. Allerdings: Feuerversicherungen sehen es gern, wenn (vor allem besonders brandgefährdete) Betriebe einen Brandschutzbeauftragten an Bord haben – oft belohnen sie das auch mit Prämiennachlässen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie einen Brandschutzbeauftragten bestellen müssen für:
• Industriebauten mit einer Geschossfläche von mehr als 5.000 m² laut der Muster-Industriebaurichtlinie
• Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche
• Verkaufsstätten laut der Musterverkaufsstättenverordnung
• Sonderbauten auf Verlangen der Baubehörde
Darüber hinaus gilt: Immer dann,
• wenn sich in einem Gebäude viele Personen aufhalten (Krankenhäuser, Kaufhäuser, Hotels, große Produktionsbetriebe usw.),
• die noch dazu teils ortsunkundig sind, oder
• wenn aus anderen Gründen mit erhöhten Brandgefahren zu rechnen ist,
müssen Sie in aller Regel einen Brandschutzbeauftragten bestellen.
Wir arbeiten seit über 7 Jahren als externer Brandschutzbeauftragter in Hamm und NRW.
Sicherheitstechnik
Brandschutz Müller
Frank Müller
Overbergstraße 15
59070 Hamm
Tel.: 02381-541802
Fax: 02381–541801
Mobil: 0177-4897987
Geöffnet täglich von 09:00 - 18.00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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