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externer-Brandschutzbeauftragter Hamm

Externer Brandschutz-beauftragter hamm

Gerade kleinere Unternehmen haben oft nicht die Kapazitäten, einen Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten auszubilden. Oder aber das Brandrisiko ist so gering, dass beispielsweise ein vierteljährlicher Kontrollgang durchs Unternehmen reichen würde, um die Gefahr zu minimieren – und sich ein interner Brandschutzbeauftragter schlicht nicht rechnet. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, die Leistung bei externen Brandschutzbeauftragten in NRW einzukaufen.

Externe Kompetenz in Hamm und NRW

Als externer Brandschutzbeauftragter in Hamm und NRW kann ich die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten selbstverständlich vollumfänglich für Sie übernehmen – und leiste darüber hinaus einen Mehrwert. Denn wir verfügen über ein hochaktuelles Wissen, das die neusten Entwicklungen, Anforderungen und Vorschriften an Brandschutzbeauftragte mitberücksichtigt. Zusätzlicher Pluspunkt sind die weitreichenden Erfahrungen, die die Fa. Brandschutz Müller im Bereich der Risikobewertung durch die Sachversicherer mitbringt.

So können bereits im Vorfeld mögliche Begehungen vor Ort ideal vorbereitet werden. In der Folge bleiben mögliche Nachbesserungen auf ein Minimum begrenzt, so dass die Forderungen der Versicherer in der Regel sehr schnell umsetzbar sind.

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Leistungen externer Brandschutzbeauftragter

 

Prüfen der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)

Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen

Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen

Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

Kontrollieren der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. auf Aktualität

Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen

Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

Unterstützen der Führungskräfte bei der Erstellung der regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.

Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen

Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz

Aktualisieren der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne usw.

Aus- und Fortbildung der Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen

Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden

Erstellen einer Brandschutzordnung (Teile A, B, C)

Stellen einer Brandwache

Zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens erstellen wir Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot – nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Ich arbeiten seit über sieben Jahren als externer Brandschutzbeauftragter in Hamm und NRW.

 

Brandschutzbeauftragter - Wann benötigt man einen?

brandschutzbeauftragter Hamm

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Benennung von Brandschutzbeauftragten gibt es für Betreiber von bestimmten Sonderbauten. Geregelt ist das in den Bauordnungen, Verkaufsstättenverordnungen und Industriebaurichtlinien der Länder. Den meisten Unternehmen ist es jedoch freigestellt, ob sie einen Brandschutzbeauftragten benennen oder nicht. Allerdings: Feuerversicherungen sehen es gern, wenn (vor allem besonders brandgefährdete) Betriebe einen Brandschutzbeauftragten an Bord haben – oft belohnen sie das auch mit Prämiennachlässen.

Grundsätzlich gilt, dass Sie einen Brandschutzbeauftragten bestellen müssen für:

• Industriebauten mit einer Geschossfläche von mehr als 5.000 m² laut der Muster-Industriebaurichtlinie

• Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche

• Verkaufsstätten laut der Musterverkaufsstättenverordnung

•  Sonderbauten auf Verlangen der Baubehörde

Darüber hinaus gilt: Immer dann,

• wenn sich in einem Gebäude viele Personen aufhalten (Krankenhäuser, Kaufhäuser, Hotels, große Produktionsbetriebe usw.),

• die noch dazu teils ortsunkundig sind, oder

• wenn aus anderen Gründen mit erhöhten Brandgefahren zu rechnen ist,

müssen Sie in aller Regel einen Brandschutzbeauftragten bestellen.

Wir arbeiten seit über 7 Jahren als externer Brandschutzbeauftragter in Hamm und NRW.

 

adresse

unternehmen

Sicherheitstechnik
Brandschutz Müller

Frank Müller
Overbergstraße 15
59070 Hamm

Tel.: 02381-541802
Fax: 02381–541801
Mobil: 0177-4897987

info@sichtec-brand.de

Geöffnet täglich von 09:00 - 18.00 Uhr

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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