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WIR ERSTELLEN IHRE FEUERWEHRPLÄNE für NRW

Feuerwehrplan erstellen - Feuerwehrpläne gehören zu den Hilfssmitteln für die Feuerwehr damit diese sicher und schnelle Hilfe leisten kann. Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Diese liefern für die Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt die wesentlichen Informationen, um eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage zu ermöglichen.

Der Feuerwehrplan trägt dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben Feuerwehrpläne Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.

 

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Wir erstellen Feuerwehrpläne
mit folgenden Angaben:

• Darstellung der baulichen Anlage

• Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile mit Anzahl der Geschosse

• Durchfahrtsbreiten und -höhen

• Flächen für die Feuerwehr und nicht befahrbare Flächen

• angrenzende und benachbarte Straßen, Gebäude und Nutzung

• Standort der Brandmelde- und Übertragungseinrichtung

• Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Löschwasserrückhaltung

• Trennwände, Brandabschnitte

• Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen

• Angaben über Art und Menge von Gefahrstoffen

• Bodeneinläufe

• Lage der Haupttrennstellen für Gas, Wasser, Strom

Der aus mehreren Teilen bestehende Feuerwehrplan setzt sich üblicherweise aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan wie folgt zusammen:

• Übersichtslageplan

• Objektpläne

• Verzeichnis mit Legende

• Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation

Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Sie sind durch den Bauherren, den Eigentümer der baulichen Anlage bzw. den Genehmigungsinhaber bereitzustellen.

Feuerwehrplan erstellen lassen bei uns!

 

feuerwehrpläne NRW

Unter Berücksichtigung der DIN 14095 sollen Feuerwehrpläne ausschließlich von Personen erstellt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten, die ihnen übertragene Planerstellung sachgerecht durchführen sowie mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können.

Feuerwehrpläne erfordern die Absprache bzw. Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle und müssen auf aktuellem Stand gehalten werden.

Benötigen Sie Feuerwehrpläne? Wir sind Deutschlandweit für Sie im Einsatz.

Rufen Sie uns unter 0178-1329855 an oder nutzen Sie unser Anfrageformular.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

INFO Feuerwehrpläne NRW

Die Bestandteile der Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten, müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.

BEGRIFFE Feuerwehrplan:

1. Anfahrtsplan 
Anfahrtspläne stellen eine Übersicht der baulichen Anlage im Straßennetz oder als Teil von Gewerbe- bzw. Flächenobjekten dar. Der Anfahrtsplan dient dem Auffinden des Einzelobjektes bei unübersichtlicher Anfahrt. Dieser Plan ersetzt nicht den Objektplan, sondern wird ggf. zusätzlich gefordert.

2. Objektplan (Übersichtsplan nach DIN) 
Objektpläne stellen eine Übersicht der baulichen Anlage in ihrer Gesamtheit im Straßennetz dar. Der Objektplan dient unter anderem zum Auffinden der baulichen Anlage und der zugehörigen Infostelle für die Feuerwehr, zur schnellen Orientierung, zum Auffinden der Zugänge und Feuerwehrschlüsseldepots, zur Beurteilung der Hauptgefahren und ggf. deren Wirkung auf die Nachbarschaft, zum Auffinden der Löschentnahme- und Einspeiseeinrichtungen

3. Geschosspläne 
Geschosspläne sind detaillierte Darstellungen der einzelnen Geschosse mit den Angaben der feuerwehrtechnisch relevanten Gegebenheiten vor Ort. Sie dienen zur Beurteilung der Lage im Objekt.

4. Feuerwehrlaufkarten 
Feuerwehrlaufkarten dienen zum schnellen Auffinden einer Räumlichkeit innerhalb eines Gebäudes oder einer Gesamtanlage bei Auslösen eines Melders oder einer Meldergruppe der vorhandenen Brandmeldeanlage.

5. Sonderpläne 
Zum besseren Verständnis der baulichen Anlage und/oder bei besonderen Gefahren können weitere Planunterlagen, wie Detailpläne, Entrauchungspläne, Abwasser-/Kanalnetzpläne, Löschwasserrückhaltepläne, Hydrantenpläne, Nachbarschaftspläne oder Ausbreitungspläne notwendig werden. Diese werden ggf. zusätzlich gefordert und sind in Abstimmung mit der zuständigen Feuewerwehr zu erstellen.

6. Feuerwehrinformationsordner (FIO) 
Der Feuerwehr-Informations-Ordner wird in mindestens 2-facher Ausfertigung vom Betreiber am Informationspunkt für die Feuerwehr vorgehalten. Er beinhaltet nach Gebäuden geordnet Feuerwehrpläne, Gefahrstoffkurzinformationen, Löschwasserrückhaltepläne, Kanalnetzpläne, Mess- und Warnpläne, Lagerlisten, Verzeichnis der Ansprechpartner und Aktualisierungsnachweise.

 

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Sicherheitstechnik
Brandschutz Müller

Frank Müller
Overbergstraße 15
59070 Hamm

Tel.: 02381-541802
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Mobil: 0177-4897987

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